Hatte Ihr Flug von oder nach Casablanca Mohammed V Verspätung oder wurde er annulliert? Erfahren Sie, wie Sie gemäß den europäischen Vorschriften eine Entschädigung erhalten.
Die EU-Verordnung 261/2004 schützt Ihre Rechte als Fluggast.
Kurze Flüge wie Casablanca zu nahegelegenen europäischen Zielen.
Mittlere Flüge, die die meisten europäischen Ziele abdecken Casablanca.
Langstreckenflüge wie Strecken nach Nordamerika oder Asien.
Anwendbarkeit ab Casablanca: Die EU-Verordnung 261/2004 gilt für alle Flüge Abflug von einem EU/EWR-Flughafen (jede Fluggesellschaft). Für Flüge Abfahrt von Casablanca nach EU, es gilt nur, wenn die Fluggesellschaft es ist EU-registriert (Air France, Transavia, Ryanair usw.). Marokkanische Fluggesellschaften (Royal Air Maroc, Air Arabia Maroc) sind nicht versichert Flüge ab Marokko.
Eine längere Verspätung Ihres Fluges von oder nach Casablanca kann Ihre Pläne durchkreuzen. Die gute Nachricht? Die europäische Gesetzgebung gewährt Ihnen bestimmte Rechte, sobald die Verzögerung bestimmte Schwellenwerte überschreitet.
Eine Flugannullierung ist stressig. Die Fluggesellschaft muss Ihnen jedoch konkrete Alternativen anbieten und möglicherweise eine finanzielle Entschädigung.
In bestimmten Ausnahmesituationen kann die Fluggesellschaft davon befreit werden die Verpflichtung zur Entschädigung.
Stürme, Orkane, starker Schneefall oder dichter Nebel machen den Flug unmöglich.
Terrorwarnungen, politische Instabilität oder schwerwiegende gesundheitliche Notfälle.
Vulkanausbrüche, Erdbeben oder andere unvorhersehbare Naturereignisse.
Arbeitskampf außerhalb der Fluggesellschaft, der den Verkehr beeinträchtigt.
Gut zu wissen: Technische Probleme des Flugzeugs werden grundsätzlich nicht berücksichtigt außergewöhnliche Umstände. In diesem Fall behalten Sie Ihren Anspruch auf Schadensersatz.
Bewahren Sie Ihre Bordkarte, Buchungsbestätigung und alle Dokumente auf, die die Verspätung belegen Stornierung.
Notieren Sie die tatsächliche Abflugzeit, den von der Fluggesellschaft angegebenen Grund und fordern Sie eine schriftliche Bestätigung an Aussage.
Reichen Sie eine offizielle Reklamation beim Kundendienst der Fluggesellschaft ein. Die Verjährungsfrist variiert nach Land: 5 Jahre in Frankreich, 3 Jahre in Deutschland, 2 Jahre in Spanien, 6 Jahre im Vereinigten Königreich.
Im Falle einer Ablehnung können Sie sich an einen Schlichter oder die zuständigen Zivilluftfahrtbehörden wenden.
Überprüfen Sie Ankünfte in Echtzeit und Abflüge oder planen Sie Ihren Transfer vom Flughafen.
Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Ihren Fluggast Rechte.