Flug verspätet oder annulliert?
Anspruch bis zu 600 €

Hatte Ihr Flug von oder nach Casablanca Mohammed V Verspätung oder wurde er annulliert? Erfahren Sie, wie Sie gemäß den europäischen Vorschriften eine Entschädigung erhalten.

Entschädigung

Beträge nach Entfernung

Die EU-Verordnung 261/2004 schützt Ihre Rechte als Fluggast.

Kurze Flüge wie Casablanca zu nahegelegenen europäischen Zielen.

CMN → Madrid CMN → Lissabon

Langstreckenflüge wie Strecken nach Nordamerika oder Asien.

CMN → New York CMN → Montreal

Anwendbarkeit ab Casablanca: Die EU-Verordnung 261/2004 gilt für alle Flüge Abflug von einem EU/EWR-Flughafen (jede Fluggesellschaft). Für Flüge Abfahrt von Casablanca nach EU, es gilt nur, wenn die Fluggesellschaft es ist EU-registriert (Air France, Transavia, Ryanair usw.). Marokkanische Fluggesellschaften (Royal Air Maroc, Air Arabia Maroc) sind nicht versichert Flüge ab Marokko.

Verspäteter Flug: Was tun?

Eine längere Verspätung Ihres Fluges von oder nach Casablanca kann Ihre Pläne durchkreuzen. Die gute Nachricht? Die europäische Gesetzgebung gewährt Ihnen bestimmte Rechte, sobald die Verzögerung bestimmte Schwellenwerte überschreitet.

2h+ < 1500 km
Kostenlose Erfrischungen Kostenlose Mahlzeit 2 Mitteilungen (Anruf/E-Mail)
3h+ 1500-3500 km
Vollverpflegung Kommunikationszugang Laufende Hilfe
4h+ > 3500 km
Hotelunterkunft Transport vom Flughafen zum Hotel Mögliche Entschädigung
Passenger waiting at airport

Annullierter Flug: Ihre Möglichkeiten

Eine Flugannullierung ist stressig. Die Fluggesellschaft muss Ihnen jedoch konkrete Alternativen anbieten und möglicherweise eine finanzielle Entschädigung.

Volle Rückerstattung

Erhalten Sie innerhalb von 7 Tagen Ihren vollen Ticketpreis zurück.

Ersatzflug

Steigen Sie so bald wie möglich in einen anderen Flug zu Ihrem Ziel ein.

Finanzielle Entschädigung

Je nach Flugentfernung erhalten Sie zwischen 250 und 600 €.

Betreuung gewährleistet

Unterkunft, Verpflegung und Transport werden von der Fluggesellschaft übernommen.

Flight cancelled airport display
Ausnahmen

Außergewöhnliche Umstände

In bestimmten Ausnahmesituationen kann die Fluggesellschaft davon befreit werden die Verpflichtung zur Entschädigung.

Wetterbedingungen

Stürme, Orkane, starker Schneefall oder dichter Nebel machen den Flug unmöglich.

Sicherheitsbedrohungen

Terrorwarnungen, politische Instabilität oder schwerwiegende gesundheitliche Notfälle.

Naturkatastrophen

Vulkanausbrüche, Erdbeben oder andere unvorhersehbare Naturereignisse.

Streiks bei der Flugsicherung

Arbeitskampf außerhalb der Fluggesellschaft, der den Verkehr beeinträchtigt.

Gut zu wissen: Technische Probleme des Flugzeugs werden grundsätzlich nicht berücksichtigt außergewöhnliche Umstände. In diesem Fall behalten Sie Ihren Anspruch auf Schadensersatz.

Verfahren

Wie kann ich einen Anspruch geltend machen?

Bewahren Sie Ihre Unterlagen auf

Bewahren Sie Ihre Bordkarte, Buchungsbestätigung und alle Dokumente auf, die die Verspätung belegen Stornierung.

Beachten Sie die Umstände

Notieren Sie die tatsächliche Abflugzeit, den von der Fluggesellschaft angegebenen Grund und fordern Sie eine schriftliche Bestätigung an Aussage.

Kontaktieren Sie die Fluggesellschaft

Reichen Sie eine offizielle Reklamation beim Kundendienst der Fluggesellschaft ein. Die Verjährungsfrist variiert nach Land: 5 Jahre in Frankreich, 3 Jahre in Deutschland, 2 Jahre in Spanien, 6 Jahre im Vereinigten Königreich.

Machen Sie Ihre Rechte geltend

Im Falle einer Ablehnung können Sie sich an einen Schlichter oder die zuständigen Zivilluftfahrtbehörden wenden.

Brauchen Sie Hilfe bei Ihrem Flug?

Überprüfen Sie Ankünfte in Echtzeit und Abflüge oder planen Sie Ihren Transfer vom Flughafen.

Ankünfte anzeigen Abfahrten anzeigen
FAQ

Häufig gestellte Fragen zur Flugentschädigung

Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Ihren Fluggast Rechte.

Gilt die EU-Verordnung 261/2004 für Flüge ab Casablanca?

EU261 gilt für alle Flüge, die von einem EU-/EWR-Flughafen abfliegen, unabhängig von der Fluggesellschaft. Für Flüge Abreise von Casablanca in die EU, es gilt nur, wenn die Die Fluggesellschaft ist in der EU registriert (Air France, Ryanair, Transavia). Marokkanische Fluggesellschaften mögen Royal Air Maroc oder Air Arabia Maroc sind für Flüge ab Marokko nicht versichert.

Wie viel Entschädigung kann ich für einen verspäteten Flug verlangen?

250 € für Flüge unter 1.500 km (z. B. Casablanca–Madrid), 400 € für Flüge zwischen 1.500 km und 3.500 km (z. B. Casablanca–Paris) und 600 € für Flüge über 3.500 km (z. B. Casablanca–New York). Bei einer Ankunftsverspätung von mehr als 3 Stunden wird eine Entschädigung gewährt.

Wann muss die Fluggesellschaft keine Entschädigung zahlen?

Im Falle außergewöhnlicher Umstände: extremes Wetter, Streiks bei der Flugsicherung, Sicherheitsbedrohungen, politische Instabilität oder Naturkatastrophen. Beachten Sie, dass technisch Probleme mit dem Flugzeug gelten im Allgemeinen NICHT als außergewöhnlich und Passagiere behalten ihren Anspruch auf Entschädigung.

Welche Frist gilt für die Beantragung einer Flugentschädigung?

Die Verjährungsfrist variiert je nach Land: 5 Jahre in Frankreich, 3 Jahre her Deutschland, 2 Jahre in Spanien, 6 Jahre in Großbritannien. Bewahren Sie alle Dokumente (Bordkarte, Buchung) auf Bestätigung) und reichen Sie Ihren Anspruch so schnell wie möglich ein.

Was soll ich tun, wenn mein Flug in Casablanca annulliert wird?

Die Fluggesellschaft muss Ihnen die Wahl zwischen a volle Rückerstattung innerhalb von 7 Tagen oder Umleitung. Sie müssen auch für die Betreuung (Verpflegung, Unterkunft) sorgen. Wenn sie Sie benachrichtigen weniger als 14 Tage Vor der Abreise können Sie zusätzlich finanzielle Ansprüche geltend machen Entschädigung (250 € bis 600 €).